Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Ausfertigungsdatum: 07.03.2001Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 7. März 2001 (BGBl. I S. 363)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  1. 4.2001 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Art 1

-

Art 2Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 3Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.