Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 23.07.1991Text auf gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen
Vollzitat:"Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Juli 1991 (BGBl. I S. 1789)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 23. 8.1991 +++)
----
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika
Der Bundesminister der Justiz
- Kentucky.
Der Bundesminister der Justiz