Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 14.08.1992Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 14. August 1992 (BGBl. I S. 1585)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 1. 9.1992 +++)
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:
Der Bundesminister der Justiz
- 1.
- in den Vereinigten Staaten von Amerika, beschränkt auf Kindesunterhalt, im Verhältnis zu
- 2.
- in Kanada im Verhältnis zu
Der Bundesminister der Justiz