Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 24.11.1993Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 24. November 1993 (BGBl. I S. 2045)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 17.12.1993 +++)
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den kanadischen
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