Neunte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 28.01.1991Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Neunte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 28. Januar 1991 (BGBl. I S. 285)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 13. 2.1991 +++)
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika
Der Bundesminister der Justiz
- New York.
Der Bundesminister der Justiz