Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung

Ausfertigungsdatum: 24.06.2021Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"BAS-Prüfungsordnungsermächtigungsverordnung vom 24. Juni 2021 (BGBl. I S. 2289)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 9.7.2021 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

§ 1Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes wird ermächtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.

§ 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.