Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Königreichs der Niederlande und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über den gemeinsamen Bau und den gemeinsamen Betrieb des Europäischen Transschall-Windkanals

Ausfertigungsdatum: 17.03.1988Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Königreichs der Niederlande und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über den gemeinsamen Bau und den gemeinsamen Betrieb des Europäischen Transschall-Windkanals vom 17. März 1988 (BGBl. 1989 II S. 379)"Fußnote:
Inkraft gem. Bek. v. 5.1.1989 II 378 mWv 26.4.1988