Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Spanischen Staates

Ausfertigungsdatum: 31.01.1975Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Spanischen Staates vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 448)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 13. 2.1975 +++)

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Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung des Spanischen Staates die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Der Bundesminister der Justiz