Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 31.03.2021Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 31. März 2021 (VkBl. 2021, 585)"Status:Die V tritt gem. § 5 dieser V mit Ablauf des 19.6.2024 außer KraftFußnote:
V nur mit Überschrift aufgenommen