Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
Ausfertigungsdatum: 20.07.1995Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 20. Juli 1995 (BGBl. I S. 1085)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 19. 7.1995 +++)
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Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom 19. Juli 1995 in Kraft tritt:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an:
Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an:
Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."
Der Staatsminister beim Bundeskanzler