Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
Ausfertigungsdatum: 03.02.1995Text auf gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen
Vollzitat:"Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 281)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 3. 2.1995 +++)
----
Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 3. Februar 1995 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
- 1.
- Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, den Umzug in die Hauptstadt Berlin und den Ausgleich für die Region der Bundesstadt Bonn zu koordinieren.
- 2.
- Deshalb wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn auf das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau übertragen.
- 3.
- Alle Bundesministerien werden das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei der Erfüllung seiner Aufgabe unterstützen, es insbesondere mit allen dafür erforderlichen Informationen versehen.
- 4.
- Die weiteren Einzelheiten werden zwischen den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, für Verkehr und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vereinbart und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."