Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Ausfertigungsdatum: 17.12.1997Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 17. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 68)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 17.12.1997 +++)

Eingangsformel

Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 17. Dezember 1997 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt:

I.

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird mit dem Ablauf des 31. Dezember 1997 aufgelöst.

II.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 tritt folgendes in Kraft:
1.
Dem Bundesministerium der Finanzen werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation übertragen:
-
die Zuständigkeit für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die Museumsstiftung Post und Telekommunikation und die Unfallkasse Post und Telekom,
-
die beamten- und personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten für die Beamten der Aktiengesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG,
-
die Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen.
2.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft werden alle übrigen Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation übertragen.

III.

Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Schlußformel

Der Chef des Bundeskanzleramtes