Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Ausfertigungsdatum: 07.07.1987Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 7. Juli 1987 (BGBl. I S. 1591)"Fußnote:Bek. v. 7.7.1987 I 1591
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Dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit werden übertragen:
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Mutterschutz
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die allgemeine Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich der Frauenförderung in der Bundesverwaltung.