Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Ausfertigungsdatum: 25.10.1989Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 25. Oktober 1989 (BGBl. I S. 2011)"Fußnote:Bek. v. 25.10.1989 I 2011
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Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in das Meer übertragen.
Die Einzelheiten der Übertragung werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Die Einzelheiten der Übertragung werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.