Organisationserlass des Bundeskanzlers

Ausfertigungsdatum: 22.01.2001Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127)"Status:Organisationserlass teilweise aufgeh. durch Organisationserlass vom 19.9.2007 I 2315Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 24.1.2001 +++)

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Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
I.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.
II.
Dazu werden ihm übertragen
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).
III.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.
IV.
Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Der Bundeskanzler