Organisationserlass des Bundeskanzlers
Ausfertigungsdatum: 28.12.2004Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3885)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 31.12.2004 +++)
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Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an:
- 1.
- Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden übertragen:
- a)
- die Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,
- b)
- die Zuständigkeit für die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Bundesministerium des Innern.
- 2.
- Die Einzelheiten der Übertragungen werden zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Schlussformel
Der Bundeskanzler