Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens (BKR) der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Ausfertigungsdatum: 22.04.2022Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 vom 22. April 2022 (BAnz AT 27.04.2022 B2)"