Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
Ausfertigungsdatum: 13.10.1975Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz vom 13. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2625)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 23.10.1975 +++)
I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Bundesdisziplinargericht.
- dem Präsidenten des Bundesgerichtshofes,
dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Bundesdisziplinargericht.
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I bezeichneten Beamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Schlußformel
Der Bundesminister der Justiz