Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Ausfertigungsdatum: 09.03.2008Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 9. März 2008 (BGBl. I S. 414)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 1.4.2008 +++)
I.
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 13 (höherer Dienst) bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich widerruflich übertragen auf:
- 1.
- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesgerichtshofs,
- 2.
- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,
- 3.
- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesfinanzhofs.
II.
Diese Anordnung tritt am ersten Tag des ersten auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.
Schlussformel
Die Bundesministerin der Justiz