Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ausfertigungsdatum: 12.08.1975Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. August 1975 (BGBl. I S. 2299)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 31. 8.1975 +++)

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I. S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
dem Präsidenten des Bundesamtes für
Ernährung und Forstwirtschaft
für seinen Geschäftsbereich.

II.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten