Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

Ausfertigungsdatum: 10.02.1954Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-11-6, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
Überschrift: Gilt auch im Saarland gem. § 13 Abs. 4 G v. 23.12.1956 101-2

I.

Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechenden nichtplanmäßigen Beamten
den Präsidenten
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
je für ihren Dienstbereich.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Ziffer I genannten Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei vor.

III.

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Schlußformel

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen