Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Ausfertigungsdatum: 22.01.1985Text auf gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen
Vollzitat:"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung vom 22. Januar 1985 (BGBl. I S. 194)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 31. 1.1985 +++)
----
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
- - als der ständige Vertreter des Amtschefs -