Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Ausfertigungsdatum: 12.08.1987Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung vom 12. August 1987 (BGBl. I S. 2130)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 29. 8.1987 +++)

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Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest:
Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.