Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Ausfertigungsdatum: 30.07.1991Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung vom 30. Juli 1991 (BGBl. I S. 1789)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 23. 8.1991 +++)
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Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".