Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges
Ausfertigungsdatum: 24.02.1995Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges vom 24. Februar 1995 (BGBl. I S. 253)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 3. 3.1995 +++)
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Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
- am 8. Mai 1995
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
Der Bundespräsident