Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges

Ausfertigungsdatum: 24.02.1995Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges vom 24. Februar 1995 (BGBl. I S. 253)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  3. 3.1995 +++)

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Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet
am 8. Mai 1995
im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
Der Bundespräsident