Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 15.05.1970Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr vom 15. Mai 1970 (BGBl. I S. 672)"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  4. 6.1970 +++)

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Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.