Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 12.09.1963Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-16, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

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Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.