Bekanntmachung über die Sitzentscheidung der Bundesregierung
Ausfertigungsdatum: 22.07.1999Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 30. 7.1999 +++)
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Nachstehend mache ich gemäß § 9 Nr. 2 des Berlin/Bonn-Gesetzes die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 21. Juli 1999 bekannt:
- "1.
- Gemäß § 3 Abs. 2 des Berlin/Bonn-Gesetzes hat die Bundesregierung den Vollzug ihrer Sitzentscheidung für Berlin in zeitlicher Abstimmung mit dem Vollzug der Sitzentscheidung des Deutschen Bundestages vorzunehmen.
- 2.
- Die Sitzentscheidung des Verfassungsorgans Bundesregierung für die Bundeshauptstadt Berlin wird mit Wirkung vom 1. September 1999 vollzogen.
- 3.
- Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn festgelegt (Bundestags-Drucksache 12/1832 vom 12. Dezember 1991, Seite 33f., und Bundestags-Drucksache 12/2850 vom 17. Juni 1992, Seite 35 sowie 38f.). Diese Sitzfestlegungen sind bestimmend, soweit Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Sitz einer Behörde anknüpfen.
- 4.
- Die Zuständigkeit für die Bekanntmachung nach § 9 Nr. 3 Berlin/Bonn-Gesetz wird auf das für die jeweilige Einrichtung zuständige Bundesministerium übertragen; beim Vollzug der Sitzfestlegungen ist der Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zu beteiligen."
Der Bundeskanzler