Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003

Ausfertigungsdatum: 23.12.2002Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Beitragssatzgesetz 2003 vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4637, 4641)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  1. 1.2003 +++)

§ 1Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2003 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

§ 2Zahlungen für Kindererziehungszeiten

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 11.874.710.850 Euro.