Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2004

Ausfertigungsdatum: 27.12.2003Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Beitragssatzgesetz 2004 vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3013, 3016)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  1. 1.2004 +++)

§ 1Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2004 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

§ 2Zahlungen für Kindererziehungszeiten

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2004 einen Betrag in Höhe von 11.842.984.000 Euro.