Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 18.06.2013Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1645)"Status:Diese Ausführungsbestimmungen treten gem. Nr. 13 Satz 1 dieser Bek. mWv 22.10.2013 in Kraft (Tag der ersten Sitzung des 18. Deutschen Bundestages)Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 22.10.2013 +++)

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1.
Form und Frist von Anzeigen

2.
Vor der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübte Tätigkeiten

3.
Angaben zu Vertragspartnern, Unternehmen, Organisationen und Veranstaltern

4.
Tätigkeit als Gesellschafter, Verwaltung eigenen Vermögens

5.
Parlamentarische und Parteifunktionen

6.
Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten und Vermögensvorteile

7.
Unternehmensbeteiligungen

8.
Zeugnisverweigerungsrechte und Verschwiegenheitspflichten

9.
Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln

10.
Spenden

11.
Gastgeschenke

12.
Vernichtung der eingereichten Unterlagen

13.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Schlussformel

Der Präsident des Deutschen Bundestages