Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
Ausfertigungsdatum: 18.06.2013Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1645)"Status:Diese Ausführungsbestimmungen treten gem. Nr. 13 Satz 1 dieser Bek. mWv 22.10.2013 in Kraft (Tag der ersten Sitzung des 18. Deutschen Bundestages)Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 22.10.2013 +++)
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- 1.
- Form und Frist von Anzeigen
- 2.
- Vor der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübte Tätigkeiten
- 3.
- Angaben zu Vertragspartnern, Unternehmen, Organisationen und Veranstaltern
- 4.
- Tätigkeit als Gesellschafter, Verwaltung eigenen Vermögens
- 5.
- Parlamentarische und Parteifunktionen
- 6.
- Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten und Vermögensvorteile
- 7.
- Unternehmensbeteiligungen
- 8.
- Zeugnisverweigerungsrechte und Verschwiegenheitspflichten
- 9.
- Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln
- 10.
- Spenden
- 11.
- Gastgeschenke
- 12.
- Vernichtung der eingereichten Unterlagen
- 13.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Der Präsident des Deutschen Bundestages