Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr
Ausfertigungsdatum: 06.07.2022Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr vom 6. Juli 2022 (BGBl. I S. 1102, 1104)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 19.7.2022 +++)
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Abweichend von den §§ 43, 44 und 49 des Tierarzneimittelgesetzes ist zwischen den im Bereich der Bundeswehr betriebenen tierärztlichen Hausapotheken die Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln auch ohne eine Großhandelsvertriebserlaubnis zulässig.