Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Ausfertigungsdatum: 22.06.1972Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages vom 22. Juni 1972 (BGBl. I S. 993)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1970 +++)
Art I
§ 1
-
§ 2
§ 1 Nr. 1 und 2 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.
§ 3
-
Art II
Art III
Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.