Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages

Ausfertigungsdatum: 22.06.1972Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages vom 22. Juni 1972 (BGBl. I S. 993)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  1. 1.1970 +++)

Art I

§ 1

-

§ 2

§ 1 Nr. 1 und 2 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.

§ 3

-

Art II

Art III

Schlußformel

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.