Siebenundzwanzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 24.04.2020Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Siebenundzwanzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 24. April 2020 (VkBl. 2020, 303)"Status:Die V tritt gem. § 6 mit Ablauf des 14.6.2023 außer KraftFußnote:
(+++ Zur Anwendung dieser V vgl. § 4a +++)