Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Deutschen Patent- und Markenamt

Ausfertigungsdatum: 25.03.2004Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Deutschen Patent- und Markenamt vom 25. März 2004 (BGBl. I S. 675)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  1. 6.2004 +++)

I.

Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), der zuletzt durch Nummer 1 der Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Anstellung von Beamten des höheren Dienstes, zur Ernennung der Beamten der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 sowie zur Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 übertragen.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

Schlußformel

Die Bundesministerin der Justiz