ECE-Regelung Nr. 69 (Anlageband zur Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 69) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsamfahrenden Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger

Ausfertigungsdatum: 06.07.1994Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"ECE-Regelung Nr. 69 (Anlageband zur Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 69) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsamfahrenden Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger vom 6. Juli 1994 (BGBl. 1994 II S. 1023 )"