Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022

Ausfertigungsdatum: 25.03.2022Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 vom 25. März 2022 (BGBl. I S. 571)"Status:Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023 außer KraftFußnote:
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2022 +++)

§ 1Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
901 790 000 Euro
festgestellt.

§ 2Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

§ 3Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

§ 4Übernahme von Gewährleistungen

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 3 306 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 5Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 6Befristung

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023 außer Kraft.

Anlage(zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 573 - 586)
Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2020
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €
12345
 Ausgaben   
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

56 400


46 800


8 706
 Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.   
 Verpflichtungsermächtigung238 700 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2023 bis zu50 400 T€   
 Jahr 2024 bis zu47 500 T€   
 Jahr 2025 bis zu38 900 T€   
 in künftigen Haushaltsjahren101 900 T€   
 Haushaltsvermerk:   
 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.   
 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:683 01 und 682 01.   
 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:683 01 und 682 01.   
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2021 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
144 300

167 900

159 159
 Zahlungsverpflichtungen1 330 500 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2023 bis zu123 100 T€   
 Jahr 2024 bis zu107 000 T€   
 Jahr 2025 bis zu92 900 T€   
 in künftigen Haushaltsjahren1 007 500 T€   
 Haushaltsvermerk:   
 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.   
 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:892 01 und 682 01.   
 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:892 01 und 682 01.   
682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital

12 300


9 700


4 824
 Haushaltsvermerk:   
 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.   
 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:892 01 und 683 01.   
 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:892 01 und 683 01.   
Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
 
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 9 070 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:
a)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben
in regionalen Fördergebieten


6 510 Mio. Euro 
b)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
60 Mio. Euro 
c)Innovationen und Digitalisierung1 500 Mio. Euro 
d)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2022 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 330,5 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2023 bis .............................................123,1 Mio. Euro
Jahr 2024 bis zu ........................................107,0 Mio. Euro
Jahr 2025 bis zu ........................................ 92,9 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren .....................1 007,5 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €
12345
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden




680 000




500 000




231 280
 Verpflichtungsermächtigung3 014 200 T€   
 davon fällig:    
 in künftigen Haushaltsjahren3 014 200 T€   
 Haushaltsvermerk:   
 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.   
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland


3 190



3 590



1 994
 Haushaltsvermerk:   
 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:681 03.   
 2. Die Ausgaben sind übertragbar.   
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
5 100

5 600

1 108
 Verpflichtungsermächtigung6 000 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2023 bis zu2 000 T€   
 Jahr 2024 bis zu1 700 T€   
 Jahr 2025 bis zu1 300 T€   
 Jahr 2026 bis zu1 000 T€   
 Haushaltsvermerk:   
 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:681 02.   
 2. Die Ausgaben sind übertragbar.   
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
 Haushaltsvermerk:   
 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.   
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung901 290733 590407 071
 Abschluss   
 Zuweisungen und Zuschüsse8 2909 1903 102
 Ausgaben für Investitionen893 000724 400403 969
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung901 290733 590407 071
Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
 
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III und V sowie des DeepTech Future Fonds und der HTGF Wachstumsfazilität;
die Bedienung von Kapitalabrufen des Fonds Coparion;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens am Wachstumsfonds Deutschland;
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2022 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2023 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 3 014 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,57 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,244 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 1,004 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,322 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Der Titelansatz für die transatlantischen Stipendienprogramme in 2021 umfasst Verschiebungen im Mittelbedarf infolge der Corona-Pandemie: Stipendien konnten im Jahr 2020 pandemiebedingt teilweise nicht angetreten werden, sodass sich der entsprechende Mittelbedarf in die Folgejahre 2021, 2022 und 2023 verschiebt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der genannten Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem BMWK, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2023 bis 2026, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Zahlreiche transatlantische Projekte konnten in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht realisiert werden und werden daher in die folgenden Haushaltsjahre verschoben. Diese Verschiebung wurde entsprechend beim Planansatz berücksichtigt.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2020 rund 1 800 Mio. Euro.
Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €
12345
 Sonstige Ausgaben   
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200


200


45
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
250

250

0
 Haushaltsvermerk:   
 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.   
 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:575 01.   
575 01-680Zinsaufwendungen000
 Haushaltsvermerk:   
 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.   
 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:531 01.   
671 01-680Bearbeitungsgebühren50503
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20210
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen035 6200
 Summe Sonstige Ausgaben50036 12048
 Abschluss   
 Sonstige Ausgaben50036 12048
 Zinskosten
 Gesamtsumme Sonstige Ausgaben50036 12048
Sonstige Ausgaben

Erläuterungen
6
 
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2021 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2022
1 000 €
Betrag
für
2021
1 000 €
Ist-Ergebnis

2020
1 000 €
12345
 Einnahmen   
119 99-680Vermischte Einnahmen00161
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen334 590310 390711 506
182 01-691Tilgung von Darlehen453 853382 853239 345
129 01-873Einnahmen aus Vermögen36 93000
 Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
   
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

56 167


56 167


27 292
 a) ERP-Innovationsfinanzierung:23 760 T€   
 b) Strategische Wagniskapitalfinanzierung/
DeepTech Future Fonds:

32 407 T€
   
 Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung und zur Unterstützung des ERP-Sondervermögens bei der Strategischen Wagniskapitalfinanzierung (Beteiligung am DeepTech Future Fonds) bei folgenden Titeln:892 01, 683 01 und 682 02.
   
272 01-861Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)20 25020 300868
 Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel:682 02.
   
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
 Gesamteinnahmen901 790769 710979 172
 Abschluss   
 Verwaltungseinnahmen000
 Übrige Einnahmen901 790769 710979 172
 Gesamteinnahmen901 790769 710979 172
Einnahmen

Erläuterungen
6
 
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a)Vergütung ERP-Förderrücklage207 000 T€
b)Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II101 290 T€
c)Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse25 500 T€
d)Erträge aus Darlehen an Unternehmen800 T€
Summe334 590 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWK und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin1 053 T€
Unternehmen452 800 T€
Summe453 853 T€
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2021 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Kosten der strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierung (Beteiligung des ERP-Sondervermögens am DeepTech Future Fonds). Der DeepTech Future Fonds investiert Beteiligungskapital in Technologie-Unternehmen mit langen Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

864 860

901 290

500
 
8 290

893 000
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

 36 930

     500
    
  901 790901 790500 8 290893 000
   
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2022
a) Bis einschl.
  31.12.2020
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2022
b) VE 2021
c) VE 2022
davon fällig
20222023202420252026 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung56,4a)
   b)
   c)238,70050,400 47,50038,900101,900
683 01Förderkosten144,3a)1 280,300104,20087,100 77,00069,200942,800
   b)209,10040,80036,700 30,70024,30076,600
   c)1 330,500123,100107,00092,9001 007,500
682 01
Förderkosten für die
KfW Capital
12,3a)71,80012,30013,700 14,90015,40015,500
   b)0   0 
   c)0  
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen3,2a)2,9001,4501,450
   b)6,8102,2702,270  2,270
   c)
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung5,1a)1,5131,3010,212
   b)6,0002,0001,700  1,3001,000
   c)6,0002,000  1,7001,3001,000
 Summe221,3a)1 356,513119,251102,462 91,90084,600958,300
   b)221,91045,07040,670 34,27025,30076,600
   c)1 575,200175,500156,200133,1001 110,400
682 02Kooperationsprojekte680,0a)1 929,400  2021 ff.:1 929,400 
   b)1 826,300  2022 ff.:1 826,300 
   c)3 014,200  2023 ff.:3 014,200 
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens
Aktivseite
    2020
EUR
2019
EUR
A.Barreserve und Anlagen  
  1.Guthaben bei Kreditinstituten216 382 923,12 381 665 224,46
  2.Anlage bei Fondsgesellschaften1 406 258 862,96 1 206 259 063,96
  3.Anlage bei Unternehmen648 107 377,41 711 319 332,26
  4.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“

49 665 236,26
 
50 974 976,18
  5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

70 850 312,63

2 391 264 712,38

72 762 837,44
B.Darlehensforderungen786 101 496,46754 779 983,15
C.Rechnungsabgrenzung 0,000,00
D.Sonstige Forderungen 0,000,00
E.Beteiligungen   
  1.Eingezahltes gezeichnetes Kapital1 082 876 331,12 1 082 876 331,12
  2.KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens

1 190 752 106,00
 
1 190 752 106,00
  3.Sonstige Kapitalrücklage864 280 731,32 864 280 731,32
  4.Sonderrücklage I1 572 472 421,27 1 365 363 733,24
  5.ERP-Gewinnrücklage I1 403 436 827,45 985 558 653,21
  6.ERP-Gewinnrücklage II (alt)0,00 0,00
  7.ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III)784 395 296,23 667 104 807,67
  8.ERP-Gewinnrücklage IV0,00 0,00
  9.ERP-DtA-Gewinnrücklage0,00 0,00
 10.ERP-Risikodeckungsmasse850 000 000,00 850 000 000,00
 11.Sonstige Sonderrücklage II3 025 678 921,94 2 771 567 397,40
 12.ERP-Förderrücklage6 900 000 000,00 6 900 000 000,00
 13.ERP-Förderrücklage I0,00 0,00
 14.ERP-Förderrücklage II0,00 0,00
 15.ERP-Förderrücklage III0,00 0,00
 16.ERP-Förderrücklage IV0,00 0,00
 17.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68 615 270 642,68
 18.High-Tech Gründerfonds I50 616 582,92 50 126 335,05
 19.High-Tech Gründerfonds II77 853 335,26 75 951 996,89
 20.High-Tech Gründerfonds III35 158 256,30 18 312 100,70
 21.coparion79 750 875,19 54 500 170,29
 22.Earlybird Health GmbH &Co. Beteiligungs KG
7 320 587,28
 
3 965 008,99
 23.eCAPITAL IV5 698 422,63 5 354 569,51
 24.Cybersecurity Fonds2 527 354,02 1 505 127,08
 25.Brockhaus Private Equity–8 662 662,00 –8 662 662,00
 26.Obermark22 995 847,27 22 995 847,27
 27.DeepTech Future Fonds0,0018 562 421 876,880,00
 Summe der Aktiva   21 739 788 085,7220 694 584 313,87
nach dem Stand vom 31. Dezember 2020
Passivseite
    2020
EUR
2019
EUR
A.Rückstellungen  
  1.Rückstellung Förderlasten461 679 015,29 572 440 590,29
  2.Rückstellung High-Tech Gründerfonds0,00 0,00
  3.Rückstellung MMF I0,00 0,00
  4.Rückstellung MMF II0,00461 679 015,293 073 595,89
B.Verbindlichkeiten  
 Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast3 006 843,30 5 167 760,87
 Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds


49 665 236,26
 

50 974 976,18
 Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


70 850 312,63
 

72 762 837,44
 Sonstige Verbindlichkeiten0,00 0,00
 Verwahrungen0,00123 522 392,190,00
C.Vermögen des ERP-Sondervermögens  
 Vermögensbestand 01.01.19 990 164 553,20 19 072 348 759,66
 Gewinn/Verlust 1 164 422 125,04917 815 793,54
 Vermögensbestand 31.12. 21 154 586 678,2419 990 164 553,20
 Summe Passiva 21 739 788 085,7220 694 584 313,87
      
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2020 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,3 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 172,7 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 590,6 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
466,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
66,6 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
57,5 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2020 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2020 in Höhe von 172,7 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 417,9 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt.
Eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse war zum 31.12.2020 nicht erforderlich, da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital unterhalb der Initialausstattung von 850 Mio. EUR liegt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2020 auf 1 403,4 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2020 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.