Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Ausfertigungsdatum: 06.10.2014Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung vom 6. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1599)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 14.10.2014 +++)

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Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2014 beschlossen, ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen.