Gebührenordnung für Tierärzte

Ausfertigungsdatum: 28.07.1999Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 158) geändert worden ist"Status:Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.2.2020 I 158Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 1.8.1999 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 12 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193) und der Anlage I Kapitel X Sachgebiet G Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe b des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1093), jeweils auch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885) verordnet die Bundesregierung:

§ 1Grundsatz

(1) Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren, Entschädigungen, Barauslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem in der Anlage vorgeschriebenen Gebührenverzeichnis zu. Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 zulässig; § 4 Abs. 2 und 3 bleibt unberührt.
(2) In den Gebührensätzen des anliegenden Gebührenverzeichnisses ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

§ 2Gebührenhöhe

Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung
1.
der Schwierigkeit der Leistungen,
2.
des Zeitaufwandes,
3.
des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen gemäß des Satzes 4,
4.
des Wertes des Tieres und
5.
der örtlichen Verhältnisse.
Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. Der Zeitpunkt des Erbringens der Leistung ist besonders zu berücksichtigen, wenn die Leistung in einem der folgenden Zeiträume erbracht wird und soweit in der Anlage keine besonderen Gebühren für diese Leistungen bei Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen vorgesehen sind:
1.
im Zeitraum täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
2.
im Zeitraum von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
3.
im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Satz 4 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.

§ 3Gebührenhöhe in besonderen Fällen

(1) Gebühren sind nach den einfachen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses zu berechnen, wenn der Tierhalter auf Grund einer allgemeinen öffentlich-rechtlichen Anordnung oder im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Verfahrens, für das eine Kostenvereinbarung zwischen Kostenträger und Tierärztekammer getroffen worden ist, tierärztliche Leistungen in Anspruch nimmt. Die einfachen Gebührensätze sind auch dann zu berechnen, wenn tierärztliche Leistungen an Tieren erbracht werden, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gehalten werden, und für die Bund, Länder, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Kostenträger die Zahlung leisten. Die Regelungen über die Gebühren für amtstierärztliche Verrichtungen und solche tierärztlichen Leistungen, die ein Tierarzt in amtlicher Eigenschaft erbringt, bleiben unberührt.
(2) Absatz 1 Satz 2 findet nur Anwendung, wenn dem Tierarzt vor der Inanspruchnahme eine von dem Zahlungspflichtigen ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird; dies gilt nicht, wenn dem Tierarzt die Besitzverhältnisse oder die Umstände der Tierhaltung nach Absatz 1 Satz 2 persönlich bekannt sind. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.
(3) Soweit besondere Schwierigkeiten der tierärztlichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand dies rechtfertigen, kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 eine höhere Gebühr berechnet werden.
(4) Einfache Gebührensätze nach Absatz 1 erhöhen sich um 100 vom Hundert, bei landwirtschaftlich genutzten Tieren um 50 vom Hundert, für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden.

§ 3aGebühren für tierärztlichen Notdienst

(1) Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Satz 2 bis zum Vierfachen. Zusätzlich steht dem Tierarzt abweichend von § 2 Satz 1 eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro (Notdienstgebühr) zu. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die instrumentelle Samenübertragung bei Einzeltieren (laufende Nummer G 2.6 der Anlage).
(2) Die Notdienstgebühr nach Absatz 1 Satz 2 darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.
(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.
(4) Für die Gebühren nach Absatz 1 Satz 1 und für den Verzicht auf die Erhebung der Notdienstgebühr nach Absatz 3 gilt § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.
(5) § 3 Absatz 4 bleibt unberührt.

§ 4Sonstige abweichende Gebührensätze

(1) Überschreitungen des Dreifachen der Gebührensätze oder eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. Der Tierarzt hat dem Zahlungspflichtigen ein Doppel der von ihm und dem Zahlungspflichtigen unterschriebenen Vereinbarung auszuhändigen. Abweichend von Satz 1 können die einfachen Gebührensätze im Falle der Durchführung einer Kastration oder Sterilisation einer freilebenden Katze unterschritten werden, soweit
1.
die Katze zu dem Zweck der Durchführung eines solchen Eingriffs eingefangen worden ist,
2.
beabsichtigt ist, die Katze unmittelbar nach der Durchführung des Eingriffs einschließlich der auf Grund des Eingriffs vorgenommenen oder mit dem Eingriff in Zusammenhang stehenden Behandlung freizulassen, und
3.
die tierärztliche Leistung für eine Einrichtung erbracht wird, die als gemeinnützig im Hinblick auf die Förderung des Tierschutzes anerkannt ist.
Satz 3 gilt auch für sonstige Leistungen, soweit diese auf Grund der Kastration oder Sterilisation erforderlich werden oder üblicherweise im Zusammenhang mit einem solchen Eingriff erbracht werden.
(2) Verträge, die sich auf die langfristige Betreuung geschlossener Tierbestände mit regelmäßigen Untersuchungen erstrecken (Betreuungsverträge) einschließlich der Vereinbarungen über abweichende Gebührensätze bedürfen der Schriftform. Satz 1 gilt entsprechend für die Notdienstgebühr nach § 3a Absatz 1 Satz 2.
(2a) Absatz 2 gilt entsprechend für Betreuungsverträge für Tiere in einem nicht geschlossenen Tierbestand, sofern die Tiere im Eigentum einer Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 Nummer 3 stehen und dort gehalten werden.
(3) In den Fällen des § 3 Abs. 1 können die Zahlungspflichtigen Vereinbarungen über abweichende Gebührensätze mit den Tierärztekammern treffen. Die für die betreffenden Leistungen vereinbarten Gebührensätze gelten in dem vereinbarten Umfang als einfache Gebührensätze im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1.

§ 5Verbot von Doppelbewertungen

Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.

§ 6Gebühren- und Rechnungsbestandteile

(1) Die allgemeinen Praxiskosten und die durch die Anwendung von tierärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten werden mit den Gebühren abgegolten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) Neben den Gebühren für Grundleistungen, besondere Leistungen und Leistungen nach Organsystemen können die Tierärzte nur Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel sowie für verbrauchtes oder abgegebenes Material berechnen.
(3) Die Rechnung soll mindestens enthalten:
1.
das Datum der Erbringung der Leistung;
2.
die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist;
3.
die Diagnose;
4.
die berechnete Leistung;
5.
den Rechnungsbetrag;
6.
die Umsatzsteuer.
Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material nach Absatz 2 sowie Wegegelder sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. Im übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.

§ 7Außerordentliche Leistungen

Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden, wobei insbesondere Schwierigkeit und erforderlicher zeitlicher und technischer Aufwand zu berücksichtigen sind.

§ 8Arzneimittelpreise

Die in der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147) in ihrer jeweils geltenden Fassung enthaltenen Vorschriften über die von Tierärzten abgegebenen Arzneimittel gelten entsprechend für die von Tierärzten angewandten Arzneimittel.

§ 9Entschädigungen, Wegegeld

(1) Als Entschädigungen für Besuche erhalten die Tierärzte Wegegeld oder Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.
(2) Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,00 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen. Bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemißt sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis zum Dreifachen der Sätze nach Satz 1.
(3) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erhalten die Tierärzte, soweit nicht anders vereinbart, als Reiseentschädigung:
1.
Erstattung der tatsächlich entstandenen Reisekosten (Eisenbahn und Schiff 1. Klasse; Flugzeug, Touristenklasse; notwendige Übernachtungen);
2.
Tagegeld für die Dauer der Abwesenheit in Höhe der Gebühr nach laufender Nummer 40 des Gebührenverzeichnisses.

§ 10Gebühren für im Beitrittsgebiet erbrachte Leistungen

Anlage I Kapitel X Sachgebiet G Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1093) ist nicht mehr anzuwenden.

§ 11Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage(zu den §§ 1 und 2)

(Fundstelle: BGBl I 2017, 2696 - 2725)
Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen
Inhaltsübersicht
Teil Aab lfd. Nr.
Grundleistungen 
 Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung10
 Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung11
 Allgemeine Untersuchung mit Beratung20
 Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall21
 Eilbesuche22
 Anwesenheit bei Veranstaltungen40
 Stationäre Unterbringung50
 Überwachung von Intensivpatienten60
Teil B 
Besondere Leistungen 
 Bescheinigungen und Gutachten101
 Sonstige Untersuchungen201
 Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der Praxis des praktischen Tierarztes302
 Sonstige Physikalische Diagnostik und Therapie402
 Sonstige Behandlungen und Verrichtungen501
 Impfungen601
 Bestandsbetreuung701
Teil C 
Organsysteme 
 AtmungsapparatA 1
 AugenAu 1
 BewegungsapparatB 1
 BlutBl 1
 Geschlechtsapparat, MilchdrüseG 1
 HautH 1
 HarnapparatHa 1
 Herz, Kreislauf, Gefäße, ThoraxHe 1
 Ohr, LuftsackO 1
 Verdauungsapparat, Hernien, Bauchorgane, SchilddrüseV 1
 ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, NarkoseZ 1
Der für die Erbringung der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nicht neben Wegegeld oder Reiseentschädigung nach § 9 berechnet werden. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nur berechnet werden,
wenn der Tierarzt nach Durchführung der Leistung auf Wunsch des Tierhalters länger verweilt oder
wenn die Lage des Falles oder fehlende Hilfestellung durch den Tierhalter bei der Fixierung zu behandelnder Tiere einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Zeitaufwand erfordern oder
in den mit „Z“ gekennzeichneten Fällen, in denen der Umfang der Leistung wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt ist, so dass ein zusätzlicher Zeitaufwand notwendig ist, der den üblichen Zeitaufwand erheblich überschreitet, und der Leistungsnehmer vor der Behandlung auf den möglicherweise entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand hingewiesen wurde.
Die Zeitgebühr beträgt je 15 Minuten 16,00 Euro.
Laufende
Nummer
  Euro
 Teil A 
 Grundleistungen 
 Die Gebühren für Grundleistungen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bemessen sich nach dem Einfachen nachstehender Sätze;dies gilt nicht für Leistungen, die bei Nacht und an Wochenenden außerhalb der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung sowie an Feiertagen erbracht werden. 
 10Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung
(auch schriftlich oder fernmündlich)
7,04
 11Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung 
 das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen und im Rahmen von Naturheilverfahren, z. B. Akupunktur, Homöopathie etc.19,24 Z
 20Allgemeine Untersuchung mit Beratung 
 a)Pferd .....19,24
 b)Rind .....12,84
 c)Schwein 
  ca)Zuchtschwein .....12,84
  cb)Mastschwein .....9,62
 d)Kalb .....12,84
 e)Ferkel, Schaf, Ziege .....7,71
 f)Hund .....13,47
 g)Katze .....8,98
 h)Nutzgeflügel .....3,21
 i)Fische .....15,39
 j)Pelztiere, sonstige Farmtiere .....15,39
 k)Wildtiere, Zootiere .....23,09
 l)Heimtiere .....9,62
 m)Ziergeflügel .....7,04
 21Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall mit Beratung 
 a)Pferd .....15,39
 b)Rind .....6,41
 c)Schwein 
  ca)Zuchtschwein .....10,26
  cb)Mastschwein .....7,71
 d)Kalb .....10,26
 e)Ferkel, Schaf, Ziege .....5,13
 f)Hund .....10,90
 g)Katze .....7,71
 h)Nutzgeflügel, Gebühr nach Nummer VIIa .....2,58
 i)Fische .....6,41
 j)Pelztiere, sonstige Farmtiere .....12,19
 k)Wildtiere, Zootiere .....17,96
 l)Heimtiere .....7,71
 m)Ziergeflügel .....5,77
 22Eilbesuche 
 sofern der Praxisbetrieb erheblich gestört wird, zusätzlich .....25,65
 31Bestandsuntersuchung (einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen;Aufwendungen für die Abwicklung eines Auftrages zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln und die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln können gesondert in Rechnung gestellt werden) 
 a)Pferd, Rind 
  aa)bis zu 20 Tieren .....32,07
  bb)jedes weitere Tier .....1,28
 b)Kalb 
  aa)bis zu 100 Tieren .....32,07
  bb)über    100 Tiere .....42,97
  cc)über    150 Tiere .....53,87
  dd)über    200 Tiere .....64,14
 c)Schwein, Schaf 
  aa)bis zu 150 Tieren .....32,07
  bb)über    150 Tiere .....42,34
  cc)über    500 Tiere .....64,14
 d)Geflügel 
  Bestandsuntersuchung (auch vor Impfung), bei Erschwernis ist der bis zum Dreifachen erhöhte Gebührensatz anzuwenden 
  aa)bis zu   10 Tieren .....7,71
  bb)über     10 Tiere .....15,39
  cc)über    100 Tiere .....26,94
  dd)über    500 Tiere .....34,63
  ee)über  1 000 Tiere .....42,34
  ff)über  2 000 Tiere .....50,03
  gg)über  3 000 Tiere .....57,72
  hh)über  4 000 Tiere .....69,27
  ii)über  5 000 Lege- und Zuchttiere80,17
  jj)über 10 000 Lege- und Zuchttiere .....115,44
  kk)über 15 000 Lege- und Zuchttiere .....134,68
  ll)über 20 000 Lege- und Zuchttiere .....184,71
  mm)über 50 000 Lege- und Zuchttiere .....230,90
  nn)über 10 000 Masttiere .....92,37
  oo)über 20 000 Masttiere .....134,68
  pp)über 50 000 Masttiere .....160,34
 e)Pelztiere 
  aa)bis zu 100 Tieren .....25,65
  bb)über    100 Tiere .....44,89
  cc)über    200 Tiere .....64,14
  dd)über    500 Tiere .....96,20
 f)Fische .....38,48
 40Anwesenheit bei Veranstaltungen 
  je angefangene halbe Stunde .....25,65
  je Kalendertag .....307,85
 50Stationäre Unterbringung 
 pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten 
 Katze .....9,62
 Hund .....16,03
 Pferd .....22,46
 60Überwachung von Intensivpatienten 
 Tag/Nacht  bei Tag .....19,24
 bei Nacht .....38,48
 Teil B 
 Besondere Leistungen 
 I. Bescheinigungen und Gutachten 
101Impfbescheinigung .....3,85
102Sonstige Bescheinigung .....6,41
103Einfache Gutachten .....25,65
104Ausführliche Gutachten .....83,38 Z
105Rezeptgebühr für Wiederholungsrezept ohne Beratung bei einer Inanspruchnahme des Tierarztes soweit keine weiteren Leistungen berechnet werden .....1,92
106Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels .....6,41
107Auftrag zur Herstellung eines Fütterungsarzneimittels .....6,41
 II. Sonstige Untersuchungen 
201Tuberkulinproben + Brucellinproben .....6,41
 (In der Gebühr sind Nachschau, Befundliste und Impfstoff eingeschlossen.) Bei Durchführung des Simultantests erhöhen sich die Sätze um 50 v. H. 
202Probeentnahmen in der Teichwirtschaft .....9,62
203Punktion/Biopsie 
 a)Biopsie: 
  aa)Leber-, Nierenbiopsie .....38,48
  ab)Lymphknoten-, Tumorbiopsie .....9,62
  ac)Hautbiopsie .....22,46
 b)Punktion: 
  ba)Abdomen, Thorax, Blase, Gelenk .....12,84
  bb)Pericard, Liquorgewinnung, Prostata, Cysten .....28,86
  bc)Abszesse, Cysten einfach .....9,62
  bd)Liquorpunktion inklusive Pandy-Reaktion und Zellzahl .....51,31
204Zerlegung 
 a)Pferd, Rind .....38,48 Z
 b)Schwein, Kalb .....25,65 Z
 c)Schaf, Ziege, Ferkel .....12,84 Z
 d)Hund, Katze .....12,84 Z
 e)Geflügel .....3,85 Z
 f)Fische .....3,85 Z
 g)Pelztiere, Farmtiere, Heimtiere .....12,84 Z
 h)Wildtiere, Zootiere .....25,65 Z
205Zerlegung, eingehend, das gewöhnliche Maß übersteigend, für forensische Zwecke oder zur Erstellung eines ausführlichen Gutachtens 
 a)Pferd, Rind .....64,14 Z
 b)Schwein, Kalb .....44,89 Z
 c)Schaf, Ziege, Ferkel .....25,65 Z
 d)Hund, Katze .....25,65 Z
 e)Geflügel .....12,84 Z
 f)Fische .....6,41 Z
 g)Pelztiere, Farmtiere, Heimtiere .....25,65 Z
 h)Wildtiere, Zootiere .....44,89 Z
 III. Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der Praxis des praktischen Tierarztes 
 Die folgenden Gebühren gelten nur für einzelne Tiere (nicht für Reihenuntersuchungen) einschließlich der Auswertung der Befunde. 
302Bearbeitung von Proben zum Versand .....6,41
303Bakteriologische Untersuchung einfacher Art 
 a)ohne Resistenzbestimmung .....6,41
 b)mit Resistenzbestimmung .....9,62
304Körperflüssigkeit, physikalische, chemische oder mikroskopische Untersuchung einfacher Art .....6,41
305Mikroskopische Untersuchung 
 (Mykologie, Tumordiagnostik, Bakteriologie, Parasitologie, Zelldiagnostik) 
 a)Nativpräparat, auch Harnsediment .....6,41
 b)mit Anwendung einfacher Färbeverfahren .....7,71
 c)mit Anwendung besonderer (differenzierender) Färbeverfahren .....12,84
 IV. Sonstige Physikalische Diagnostik und Therapie 
 Für die Anwendung von Apparaten mit außergewöhnlichem Beschaffungsaufwand sind angemessene Zuschläge zulässig, sofern der Leistungsnehmer auf die anfallenden Kosten zuvor hingewiesen worden ist. 
402Endoskopie 
 a)Rhino-, Vagino-, Laryngo-, Tracheoskopie (außer Pferd) .....16,03
 b)Rhino-, Vagino-, Laryngo-, Tracheoskopie Pferd .....96,20
 c)Gastro-, Duodeno-, Ileo-, Kolo-, Recto-, Broncho-, Laparoskopie (außer Pferd) .....57,72
 d)Gastro-, Duodeno-, Ileo-, Kolo-, Recto-, Broncho-, Laparoskopie beim Pferd .....192,42
 e)Endoskopie, je Luftsack .....19,24
 f)Laparoskopie, Geschlechtsbestimmung bei Geflügel, ein Tier .....32,07
 g)Laparoskopie, Geschlechtsbestimmung bei jedem weiteren Tier .....25,65
403Heliotherapie .....7,71 Z
404Interferenzstromtherapie .....7,71 Z
405Laserakupunktur .....12,84 Z
406Laser-Anwendung .....19,24 Z
407Magnetfeldtherapie .....9,62 Z
408Mikrowelle .....7,71 Z
409Ozon-Sauerstoffbehandlung 
 a)systemisch intravenös .....19,24
 b)lokal .....25,65
410Strahlendiagnostik 
 a)Durchleuchtung .....25,65 Z
 b)Aufnahme 
  erste und zweite Aufnahme je .....32,07
  jede weitere Aufnahme .....19,24
  kleine Vögel, kleine Heimtiere .....19,24
  ambulant, Zuschlag je Besuch .....19,24
 c)Kontrastmitteluntersuchung 
  Fistulographie .....6,41
  Dakryozystographie .....25,65
  Urographie .....16,03
  Zystographie .....12,84
  Magen-Darm .....12,84
  Epidurographie, Cysternographie, Myelographie .....64,14
411Strahlen- und Ultraschalltherapie .....38,48 Z
412Szintigraphie 
 Pferd .....384,82
 Kleintier .....192,42
413Ultraschalldiagnostik 
 außer zur Untersuchung von Trächtigkeit .....42,34
 V. Sonstige Behandlungen und Verrichtungen 
501Eingeben von Medikamenten 
 z. B. Instillation von Medikamenten in das Euter .....2,58
502Tötung (Euthanasie) durch Injektion 
 a)Pferd .....92,37
 b)Hund .....19,24
 c)Katze .....19,24
 d)Rind .....22,46
 e)Schwein, Kalb, Schaf, Ziege .....22,46
 f)Tiere im Säuglingsalter, Heimtiere, Ziergeflügel, Pelztiere .....6,41
503Implantation eines Arzneimittels .....5,77
504Injektion, Instillation, Infusion 
 a)subkutan, intrakutan, intramuskulär, intraingluvial (Ziergeflügel) 
  aa)Pferd, Hund, Katze .....5,77
  ab)Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Heimtiere, Geflügel, Wildtiere, Zootiere .....3,85
  ac)Lamm, Ferkel 
  bis zu 5 Tieren, je Tier .....1,28
  jedes weitere Tier .....0,64
  ad)Fische 
  bis zu 5 Tieren, je Tier .....1,92
  jedes weitere Tier .....0,19
 b)intravenös, intratracheal, subkonjunktival .....7,71
  ba)Venenkatheter einlegen .....15,39 Z
 c)extradural, intraartikulär, intrabulbär 
  Pferd, Hund, Katze, Wildtiere, Zootiere .....19,24
  Sonstige .....9,62
 d)intrarektal, intrapräputial, intravaginal .....5,13
 e)intrauterin, intraabdominal .....6,41
  Pferd .....16,03
 f)intranasal .....3,21
 g)Infusion .....12,84 Z
505Kennzeichnen 
 a)Einziehen von Ohrmarken .....1,60
 b)Tätowieren .....6,41
 c)Implantation eines Microchips .....6,41
  ab dem 5. Tier .....5,13
 d)Ablesen eines Microchips .....3,21
506Nadeltherapie 
 Akupunktur .....16,03 Z
 Akupressur, Triggerpunktdiagnostik manuell .....16,03
 Elektrostimulationsakupunktur .....41,69
 Elektroakupunktur nach Voll (EAV) .....51,31
 Ohrakupunktur Dauernadel pro Punkt .....7,71
507Nasenring einziehen .....9,62
508Niederlegen eines Großtieres (einschließlich Fesselung) 
 Pferd .....32,07
 Rind .....19,24
509Tupferprobenentnahme .....5,13
 gynäkologisch .....12,84
510Verband anlegen/abnehmen 
 a)einfach .....5,13
 b)schwierig .....7,71
 c)Robert-Jones-Verband .....19,24
 d)Gipsverband oder ähnliche Schienung .....51,31
 VI. Impfungen 
601Fische 
 Impfungen mittels Tauchbad pro kg Lebendgewicht .....0,19
602Schutzimpfungen (ohne Geflügel) 
 a)Pferd .....4,49
 b)Rind, 1. – 5. Tier .....3,85
  jedes weitere Tier .....2,58
 c)Schwein, pro Tier .....1,28
 d)Schaf, pro Tier .....1,28
 e)Pelztiere, pro Tier .....1,28
 f)Fische, durch Injektion, bis zu 5 Tieren, je Tier .....1,92
  jedes weitere Tier .....0,19
 g)Hund, Katze .....4,49
 h)Bestandsgebühr .....16,03
603Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel 
 a)Anwendung subkutan, intramuskulär, intrakutan, intranasal, intraokulär, kloakal oder durch Kropfinstillation 
  aa)bis zu     10 Tieren, je Tier .....0,32
  ab)über     10 Tiere, je Tier .....0,22
  ac)über    100 Tiere, je Tier .....0,12
  ad)über    500 Tiere, je Tier .....0,07
  ae)über  1 000 Tiere, je Tier .....0,03
  af)über  5 000 Tiere, je Tier .....0,03
  Eintagsküken, Gebühr für Bestandsuntersuchung entfällt 
  ag)bis zu 10 Tieren, je Tier .....0,32
  ah)über     10 Tiere, je Tier .....0,22
  ai)über    100 Tiere, je Tier .....0,12
  aj)über    500 Tiere, je Tier .....0,07
  ak)über  1 000 Tiere, je Tier .....0,07
  al)über  5 000 Tiere, je Tier .....0,04
 b)Anwendungen als Spray, Anwendung von Trinkwasser-Vakzine oder anderer kollektiver Impfverfahren 
  ba)bis zu 1 000 Tieren, je Tier .....0,03
  bb)über  1 000 Tiere, je Tier .....0,02
  bc)über  2 500 Tiere, je Tier .....0,02
  bd)über  5 000 Tiere, je Tier .....0,01
  be)über 10 000 Tiere, je Tier .....0,01
  bf)über 20 000 Tiere, je Tier .....0,01
  Eintagsküken, Gebühr für Bestandsuntersuchung entfällt 
  bg)bis 5 000 Tiere .....0,01
  bh)über 5 000 Tiere .....0,01
 c)Die Gebührensätze nach den Buchstaben a und b erhöhen sich bei Ziergeflügel um 50 v. H. 
 VII. Bestandsbetreuung 
 a)Nutztiere 
  Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb 
701 Bestandsuntersuchung und Beratung ..... pro 15 Minuten22,33
702 Gesamtklimastatus ..... pro 15 Minuten22,33
703 Fütterungsberatung ..... pro 15 Minuten22,33
704 Wirtschaftlichkeitsberechnung ..... pro 15 Minuten22,33
705 Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB) ..... je 15 Minuten22,33
  Die Gebühren für die Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB) beinhalten tierärztliche Leistungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Durchführung der ITB erbracht werden. Die Gebühr besteht aus einem zeitabhängigen Betrag oder aus einer Kombination aus Zeitfaktor, einem Betrag für die Datenerfassung und -auswertung pro Tier pro Jahr und der nach der Gebührenordnung abzurechnenden anderen tierärztlichen Leistungen, die bei der ITB erbracht werden. 
  Tierärztliche Leistungen der ITB sind: 
  – Beratung 
  – regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten in den jeweiligen Betreuungsbereichen 
  – Datenerfassung und -auswertung 
  Zeitfaktor 15 Minuten .....22,33
  und/oder für die Datenerfassung und -auswertung bei Kühen und Sauen 
  pro Kuh pro Jahr .....7,71
  pro Muttersau pro Jahr .....7,71
 b)Tierheime, einschließlich Kleintierzuchtbestände..... pro 15 Minuten25,65
  beinhaltet Kontrolle des Gesundheitszustandes, des Hygienestatus, der Fütterung und notwendige Impfungen. 
 Teil C 
 Organsysteme 
 1. Atmungsapparat 
 Für die Anwendung von Apparaten mit außergewöhnlichem Beschaffungsaufwand sind angemessene Zuschläge zulässig, sofern der Leistungsnehmer auf die anfallenden Kosten zuvor hingewiesen worden ist. 
A 1Eingehende Untersuchung, einzelner Organe .....9,62
A 2Inhalation .....9,62 Z
A 3Kehlkopfpfeifen (Operation) 
 Stimmtaschenexstirpation .....256,55
 Laryngoplastik nach Marks .....320,69
A 4Kopperoperation .....288,61
A 5Luftröhrenschnitt 
 a)Pferd, Rind, Wildtiere, Zootiere .....51,31
 b)Hund, Katze .....48,10
 c)mit Dauerfistel bei Tieren nach den Buchstaben a und b .....76,97
A 6Operation am thorakalen Teil der Luftröhre und Lunge 
 a)alle Tiere außer Pferd .....320,69
 b)Pferd .....448,95
A 7Trepanieren 
 a)Pferd, Zoo- und Wildtiere .....76,97
 b)Hund, Katze 
  Stirn- und Nasennebenhöhlen .....115,44 Z
  Ausräumen der Nasenhöhle .....243,71 Z
 2. Augen 
Au 1Augenuntersuchungen, Behandlungen 
Au 1.1ERG (Elektroretinogramm) .....76,97
Au 1.2Fluoresceinprobe je Auge .....3,21
Au 1.3Fundusphotographie .....9,62
 zweites Foto .....6,41
 weitere .....3,21
Au 1.4Gonioskopie, beide Augen .....16,03
Au 1.5Indirekte Ophthalmoskopie .....9,62
Au 1.6Spaltlampen-U, beide Augen .....16,03
Au 1.7Schirmer-Tränentest je Auge .....5,13
Au 1.8Tonometrie, beide Augen .....16,03
Au 1.9Tränenkanalspülung je Auge .....11,54
Au 2Augenoperationen 
Au 2.1Entfernung des Bulbus 
 a)Pferd .....89,79
  Hund, Katze, Schwein .....89,79
  kleine Heimtiere, Ziergeflügel .....44,89 Z
 b)mit Vorbereitung zur orbitalen Prothese .....102,63
Au 2.2Intraoculäre Prothese .....224,47
Au 2.3Reposition des Bulbus 
 einschließlich Kanthotomie .....64,14
Au 2.4Vitrektomie .....192,42
Au 2.5Glaukom (ein Auge) 
 a)Cyclocryobehandlung .....102,63 Z
 b)fistulierende Operation .....115,44 Z
Au 2.6Keratectomie (Korneasequester, Dermoid) .....128,27
Au 2.7Abrasio cornea (touchieren, Curettage) .....22,46
Au 2.8Hornhautnaht 
 Hund, Katze, Geflügel .....76,97 Z
Au 2.9Verpflanzung des Ductus parotideus in den Conjunktivalsack einseitig .....179,58
Au 2.10Distichiasis Operation je Lid 
 a)Epilation manuell .....12,84
 b)Epilation mit Kauter .....41,69 Z
 c)Epilation durch Lidsplitting .....96,20
Au 2.11Entropium oder Ektropium 
 je Augenlid 
 Hund, Katze, Pferd .....76,97
 kleine Heimtiere .....32,07
 Schaf, Ziege .....22,46
Au 2.12Lidspaltenplastik je Seite .....115,44
Au 2.13Tarsorrhaphie .....12,84
Au 2.14Tränenkanal 
 a)Tränenpunkteröffnung je Seite .....19,24
  Pferd .....38,48
 b)Tränenkanalplastik je Seite .....96,20
 c)Tränennasenkanalplastik je Seite .....115,44
Au 2.15Tumorentfernung 
 a)mit Keilexcision .....51,31
 b)ohne Keilexcision .....16,03
Au 2.16Nickhaut 
 a)Entfernung der Glandula .....44,89
 b)Reposition und Fixation der Glandula .....83,38
 c)partielle Excision des Nickhautknorpels .....51,31
 d)Nickhautschürze .....51,31
 e)Bindehautlappenplastik .....96,20
Au 2.17Entfernung der Follikel von Nickhaut und Conjunktiva beiderseits .....38,48
Au 2.18Linsenextraktion .....256,55
Au 2.19Linsenimplantation .....256,55
 3. Bewegungsapparat 
B 1Amputation 
 a)größere Teile von Extremitäten ......115,44 Z
 b)Klauenamputation, je Klaue 
  ba)Rind .....76,97
  bb)Schwein, Kalb, Schaf, Ziege .....51,31
 c)Schwanz 
  ca)Rind .....25,65
   Rind, nur Schwanzspitze .....9,62
  cb)Hund, Katze .....51,31
   Saugwelpe .....6,41
 d)Wolfskrallen 
  da)Saugwelpe, je Kralle .....3,21
  db)älteres Tier, je Kralle .....19,24
 e)Zehe .....54,52
B 2Frakturbehandlung 
B 2.1konservativ 
 a)Geflügel, kleine Heimtiere, Ferkel 
  einfach .....19,24
  schwierig .....25,65
 b)sonstige 
  einfach .....38,48
  schwierig .....76,97
B 2.2operativ 
 a)einfache Fraktur .....192,42
 b)schwierige Fraktur .....384,82
 c)Versorgung im Sinne der Osteosynthese 
  Marknagelung, Verschraubung, Zuggurtung, Plattenosteosynthese 
  einfach .....192,42
  schwierig .....384,82
B 2.3Entfernung des distalen Fragmentes beim Griffelbein .....166,76
B 2.4Implantat-Entfernung 
 einfach .....51,31
 schwierig .....128,27
B 2.5Korrekturosteotomien an langen Röhrenknochen, je Seite 
 a)einfach .....243,71
  schwierig .....307,85
 b)Varisationsosteotomie, je Seite .....288,61
 c)Dreifachbeckenosteotomie .....481,03
 d)Operation der Distractio cubiti, ohne Osteosynthese 
  da)ohne Ulnaosteotomie .....128,27
  db)mit Ulnaosteotomie .....192,42
B 3Gelenkorthopädische Operation 
B 3.1Arthroskopie 
 Hund .....128,27
 Pferd .....192,42
 Sonstige .....64,14
B 3.2Arthrotomie .....256,55
 a)ohne Plattenfixation .....243,71
  Pferd .....320,69
 b)mit Plattenfixation .....352,76
B 3.3Epiphyseolyse .....192,42
B 3.4Femurkopfresektion 
 Hund .....160,34
 Katze .....160,34
B 3.5Fragmentexstirpation bei Gleichbeinfrakturen 
 inclusive Arthrotomie .....320,69
B 3.6Luxation, Reposition 
 a)unblutig .....32,07 Z
 b)operativ .....192,42
B 3.7Meniskusoperation .....224,47
B 3.8Osteochondrosis dissecans .....288,61
B 3.9Isolierte Proc. anconaeus 
 a)entfernen .....224,47
 b)fixieren .....256,55
B 3.10Fragmentierter Proc. coronoideus .....243,71
B 3.11Patellaluxation 
 a)lateraler Zügel nach Flo .....160,34
 b)Vertiefung der Trochlearinne .....192,42
 c)Versetzung der Crista tibiae .....224,47
 d)Kapselplastik plus b) plus c) .....256,55
 e)Patellaluxation:Pferd 
  operativ .....192,42
  konservativ .....32,07
B 3.12Ruptur der cranialen, caudalen oder beider Kreuzbänder 
 a)ohne Meniskusresektion .....288,61
 b)mit Meniskusresektion .....352,76
B 3.13Ruptur der Seitenbänder .....192,42
B 3.14Spatoperation 
 nach Wamberg .....192,42
 nach Peter Schmidt .....192,42
B 3.15Totalendoprothese .....384,82
B 4Huf- und Klauenorthopädie 
B 4.1Hornsäulenoperation .....96,20
B 4.2Huforthopädie, Hufabszess u. ä. .....48,10
B 4.3Hufkrebs (Radikaloperation), je Huf .....96,20
B 4.4Klauenorthopädie, Sohlengeschwür u. ä. .....32,07
B 4.5Klauenkorrektur .....16,03
B 4.6Panaritiumoperation, Limax, je Fuß .....32,07
B 4.7Rehefuß (Operation), je Huf/Klaue .....192,42
B 5Sonstiges 
B 5.1Kürzen der Krallen 
 Hund, Katze alle Extremitäten .....6,41
 Geflügel, Heimtiere .....5,13
B 5.2Lahmheitsuntersuchung 
 a)Hund .....32,07
 b)Pferd .....32,07 Z
 c)Rind, Schwein, Katze .....19,24
 d)Schaf, Ziege .....12,84
B 5.3Nervenschnitt, je Gliedmaße .....192,42
B 5.4Pectineusmyoektomie beiderseits .....224,47
B 5.5Ringentfernung bzw. Beringung bei Geflügel .....5,13
B 5.6Exstirpation eines Schleimbeutels .....76,97
B 5.7Sehnennaht 
 einfach .....64,14 Z
 schwierig .....128,27 Z
B 5.8Sehnenspaltung (Splitting) .....96,20
B 5.9Sohlenballengeschwür operativ bei Geflügel .....9,62
B 5.10Spastische Parese Kalb, Jungrind 
 Tenotomie, Neurektomie .....57,72
B 5.11Spongiosagewinnung .....76,97
B 5.12Spongiosatransplantation .....32,07
 4. Blut 
Bl 1Aderlass .....23,09 Z
Bl 2Blut-Chemische Untersuchung 
 photometrische Einzelparameter z. B. Haemoglobin, Blutzucker .....5,77
 werden mehr als drei Parameter untersucht, beträgt die Gebühr je Parameter .....3,85
Bl 3Blutdruckmessung 
 unblutig .....9,62 Z
 operativ .....32,07
Bl 4Blutgasanalyse 
 erste Messung .....9,62
 jede weitere .....6,41
Bl 5Blutprobenentnahme 
 a)Einzeltier 
  venös .....6,41
  arteriell .....9,62
 b)Reihenentnahme pro Tier 
  Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Fische .....3,85
  Rind Laufstall bzw. Ammenkuhhaltung .....7,71
  Ferkel .....3,85
  Geflügel .....3,21
Bl 6Bluttransfusion 
 einschließlich Gewinnung und Aufbewahrung .....25,65
Bl 7Blutuntersuchung, Einzelparameter 
 a)Blutausstrich mit Färbung und Differenzierung .....9,62
 b)Blutsenkungsreaktion .....4,49
 c)Hämatokritwert .....5,13
 d)Leukozytenzählung, Erythrozytenzählung, Thrombozytenzählung .....4,49
 e)Blutungs- und/oder Gerinnungszeit .....9,62
Bl 8Blutstatus komplett .....16,03
Bl 9Elisa-Test 
 (z. B. FiP, FiV, FELV, PABA) .....19,24
Bl 10Serumschnellagglutination bei Geflügel 
 (zuzüglich Blutentnahme und Antigen) 
 1. Tier .....5,01
 2. bis 100. Tier, je Tier .....0,96
 jedes weitere Tier .....0,58
 5. Geschlechtsapparat, Milchdrüse 
G 1Andrologie 
G 1.1Andrologische Untersuchung 
 a)allein 
  aa)Pferd .....38,48
  ab)Rind .....25,65
  ac)Schwein .....25,65
  ad)Schaf, Ziege .....25,65
  ae)Hund, Kater .....32,07
  af)Heimtiere .....12,84
 b)einschließlich Spermaentnahme und -untersuchung 
  ba)Pferd .....128,27
  bb)Rind .....76,97
  bc)Schwein .....76,97
  bd)Schaf, Ziege .....64,14
  be)Hund, Kater .....76,97 Z
  bf)Geflügel .....32,07
G 1.2Operation des Kryptorchismus 
 a)Hund 
  inguinal .....96,20
  abdominal .....128,27
 b)Kater 
  inguinal .....32,07
  abdominal .....64,14
 c)Pferd 
  inguinal .....224,47
  abdominal .....320,69
 d)Schwein .....28,86
 e)Ferkel .....19,24
G 1.3Penisamputation 
 a)Pferd .....256,55
 b)Kater .....160,34
 c)Hund .....192,42
G 1.4Penisreposition Pferd .....96,20
G 1.5Phimoseoperation .....64,14
G 1.6Präputialbehandlung (Spülung) 
 a)Pferd, Rind, Schwein, Wildtiere, Zootiere .....19,24
 b)sonstige .....9,62
G 1.7Prostata 
 a)Prostatektomie .....288,61
 b)Marsupialisation .....179,58
G 1.8rektale Untersuchung 
 a)Pferd .....22,46
 b)sonstige .....12,84
G 1.9Samenstrangfistel (Operation) 
 a)Pferd .....160,34 Z
 b)sonstige .....32,07 Z
G 2Gynäkologie 
G 2.1Embryotransfer 
 a)Untersuchung des Spendertieres und Erstellung eines Superovulationsplanes .....19,24
 b)Auswahl und Synchronisation der Empfängertiere .....19,24
 c)Spülung des Spendertieres 
  normale Spülung .....96,20
  Single Spülung .....64,14
 d)Embryonensuche und -beurteilung 
  da)normal .....96,20
  db)Single .....76,97
 e)Embryonenübertragung (frisch), je Tier .....64,14
 f)Tiefgefrieren von Embryonen 
  fa)multistep .....64,14
  fb)one-step .....96,20
  jeder weitere .....32,07
 g)Auftauen von Tiefgefrierembryonen und Übertragung 
  multistep    ein Embryo .....96,20
  jeder weitere .....51,31
  one-step   ein Embryo .....64,14
  jeder weitere .....38,48
 h)Lagerung von Tiefgefrierembryonen (einschließlich Transport) pro Embryo pro Monat einschließlich einer Spülung ohne Mengenbegrenzung der Embryonen .....3,21
G 2.2Episiotomie .....32,07
G 2.3Fetotomie 
 a)Totalfetotomie .....185,99 Z
 b)Teilfetotomie .....115,44
G 2.4Geburtshilfe 
 a)Pferd 
  aa)einfach .....96,20
  ab)schwierig .....160,34
 b)Rind 
  ba)einfach .....51,31
  bb)schwierig .....76,97 Z
 c)Schwein 
  ca)einfach .....32,07 Z
  cb)schwierig .....48,10 Z
 d)Schaf, Ziege .....38,48
 e)Hund, Katze .....38,48 Z
G 2.5Gynäkologische Untersuchung und Behandlung 
 a)gynäkologische Untersuchung allein 
  aa)Pferd 
   rektale Untersuchung .....22,46
   vaginale Untersuchung .....9,62
   Follikelkontrolle .....12,84
   Follikelkontrolle mit Ultraschall .....38,48
   Tupferprobe .....12,84
  ab)Rind, Schwein .....12,84
   rektale Untersuchung .....9,62
   vaginale Untersuchung .....6,41
   Follikelkontrolle mit Ultraschall .....38,48
   Tupferprobe .....12,84
  ac)Schaf, Ziege .....9,62
  ad)Hund, Katze .....16,03
  ae)Heimtiere .....9,62
 b)Uterusinstillation .....9,62
  Pferd .....16,03
  Scheiden-/Uterusspülung .....25,65
  Pferd .....48,10
  Schwein .....32,07
  Vaginalabstrich, Zyklusbestimmung, einschließlich Färbung .....22,46
G 2.6Instrumentelle Samenübertragung bei Einzeltieren 
 Die Gebühren für die instrumentelle Samenübertragung sind Pauschalen für die Erstbesamung nicht genossenschaftlich oder in vergleichbarer Weise durch Verträge erfasster Tiere. Zusätzlich darf nur Wegegeld erhoben werden. Die Kosten für die Gestellung des Samens sind nicht eingeschlossen. Sind zwischen Besamungsorganisationen und tierärztlichen Organisationen Pauschalen für die instrumentelle Samenübertragung vereinbart, so treten diese an die Stelle nachstehender Sätze. 
 a)Pferd .....38,48
 b)Rind .....25,65
 c)Schwein .....25,65
 d)Schaf, Ziege .....22,46
 e)Hund .....38,48
 f)Geflügel, Kaninchen:1. bis 10. Tier, je Tier .....3,85
  jedes weitere Tier .....1,28
 Zuschlag für die instrumentelle Samenübertragung in den Fällen der Buchstaben a bis d bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), während der Zeit des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen sowie auf der Weide, je Tier .....7,71
G 2.7Nachgeburt ablösen 
 a)Rind 
  aa)total .....32,07 Z
  ab)versuchte Ablösung und Einführung von Medikamenten .....22,46
 b)Pferd .....48,10 Z
G 2.8Naht der weichen Geburtswege 
 Rind, Hund, Katze .....32,07 Z
 Pferd .....32,07 Z
G 2.9Ovariohysterektomie 
 a)  
  aa)Hund .....160,34
  ab)Katze .....76,97
  ac)Geflügel .....32,07
  ad)Stute .....448,95
   vaginal .....320,69
 b)Perianalfistel .....160,34
G 2.10rektale Untersuchung 
 Pferd .....22,46
 Hund .....9,62
 sonstige .....16,03
G 2.11Scheidenplastik 
 a)Pferd 
  aa)nach Götze .....256,55
  ab)nach Caslick .....160,34
 b)sonstige .....64,14
G 2.12Scheidentumor entfernen 
 einfach .....51,31
 schwierig mit Episiotomie .....128,27
G 2.13Scheidenvorfall 
 Reposition und Verschluss .....38,48 Z
G 2.14Kaiserschnitt 
 a)Pferd .....384,82
 b)Rind .....153,93
 c)Schwein .....128,27
 d)Schaf, Ziege .....64,14
 e)Hund .....160,34
 f)Katze .....121,87
 g)Heimtiere .....102,63
G 2.15Torsio uteri ohne Geburtshilfe 
 a)einfach 
  Rind .....38,48
  Pferd .....64,14
 b)schwierig 
  Rind .....76,97
  Pferd .....96,20 Z
G 2.16Trächtigkeitsuntersuchung 
 a)Pferd .....22,46
  einschließlich Ultraschall .....38,48
 b)Rind .....9,62
  einschließlich Ultraschall .....38,48
  ab dem 5. Tier je Rind .....25,65
 c)Schwein einschließlich Ultraschall .....7,71
 d)Hund, Katze .....12,84
  einschließlich Ultraschall .....38,48
 e)Heimtiere .....9,62
  einschließlich Ultraschall .....38,48
 Tupferprobenentnahme 
G 2.17gynäkologisch .....12,84
G 2.18Uterusamputation .....96,20
G 2.19Uterusreposition 
 a)Pferd, 
  einfach .....160,34
  schwierig .....352,76
 b)Rind, Schwein 
  einfach .....64,14
  schwierig .....102,63
 c)Schaf, Ziege .....32,07
G 2.20Vaginalverschluss (operativ) .....19,24
G 2.21Vulvaplastik 
 Pferd 
 einfach .....32,07
 schwierig .....128,27
G 3Milchdrüse 
G 3.1Untersuchung des Euters .....3,21
 Probenentnahme .....1,28
 Schalm Test .....1,28
G 3.2Entfernen eines Mammatumors 
 a)klein, gut abgesetzt .....57,72
 b)ein bis zwei Mammakomplexe .....96,20
 c)Entfernen einer Mammaleiste einschließlich Lymphknoten .....192,42
G 3.3Zitzenoperationen 
 a)Zitzenoperation (Atresie, Striktur), je Zitze .....9,62
  endoskopisch .....83,38
 b)Milchfisteloperation, Rind .....32,07
 c)Operation Afterzitze .....22,46
 d)Zitzenamputation beim Rind .....76,97
G 4Geflügel, sonstiges 
G 4.1Kloakenvorfall bei Geflügel 
 a)konservativ .....6,41
 b)operativ .....19,24
G 4.2Legenot beseitigen 
 nicht operativ .....6,41
 chirurgisch .....57,72
G 5Kastration und Sterilisation 
G 5.1Pferd 
 a)Jährlingsfohlen .....51,31
 b)Hengst, zweijährige und älter .....64,14
 c)Stute .....192,42
G 5.2Rind 
 a)Bulle 
  blutig 
  aa)Einzeltier .....22,46
  ab)jedes weitere Tier .....16,03
  Teilresektion der Nebenhodenschwänze 
  aa)Einzeltier .....19,24
  ab)jedes weitere Tier .....9,62
  Anwendung der Burdizzo-Zange 
  aa)Einzeltier .....12,84
  ab)jedes weitere Tier .....6,41
 b)Kuh .....70,55
G 5.3Hund 
 a)männlich .....51,31
 b)weiblich .....160,34
G 5.4Katze 
 a)männlich .....19,24
 b)weiblich .....57,72
G 5.5Schwein 
 a)Ferkel, männlich 
  aa)Einzeltier .....3,21
  ab)jedes weitere Tier .....1,92
 b)Zwitter .....16,03
 c)Bruchferkel .....9,62
 d)Eber 
  da)Jungeber .....16,03
  db)Zwitter .....38,48
  dc)Alteber .....48,10
G 5.6Schaf, Ziege 
 a)blutig 
  aa)Bock bis zu zwei Monaten .....7,71
  ab)Bock über zwei Monate .....12,19
 b)Anwendung der Burdizzo-Zange 
  ba)Bock bis zu zwei Monaten .....5,13
  bb)Bock über zwei Monate .....7,71
G 5.7Kaninchen und Heimtiere 
 männlich 
 a)Einzeltier .....19,24
 b)jedes weitere Tier .....12,84
 weiblich .....57,72
 6. Haut 
H 1Abszessspaltung 
 a)einfach .....9,62
 b)schwierig .....19,24 Z
H 2Allergologischer Haut-Suchtest 
 a)1. bis 3. Probe .....6,41
 b)jede weitere Probe .....3,85
H 3Enthornung 
 a)Kalb bis sechs Wochen .....6,41
 b)älteres Tier .....12,84
H 4Hautgeschabsel 
 Entnahme .....5,13
 Färbung und Beurteilung .....11,54
 Hautbiopsieentnahme .....22,46
 ab drei Proben insgesamt .....48,10
H 5Tumor (Operation) 
 a)einfach 
  aa)Ziergeflügel, kleine Heimtiere .....19,24
  ab)sonstige .....57,72
 b)schwierig .....115,44 Z
H 6Woodsche Lampe anwenden .....7,71
H 7Wunden 
 a)Wundbehandlung .....6,41
 b)Wundtoilette .....12,84 Z
 c)Wundnaht 
  einfach .....12,84 Z
  schwierig .....64,14 Z
 d)Fisteloperation 
  einfach .....32,07 Z
  schwierig .....64,14 Z
 e)Bauchwunden, perforierend 
  Hund, Katze 
  einfach .....96,20
  schwierig .....192,42
  Pferd .....320,69
 f)Fäden ziehen, Klammern entfernen .....5,13
 7. Harnapparat 
Ha 1eingehende Untersuchung einzelner Organe .....9,62
Ha 2OP-Harnblasenvorfall .....76,97
Ha 3Harnröhrenfistel .....115,44
Ha 4Harnuntersuchung 
 a)Harnstatus (spezifisches Gewicht, Teststreifen, Eiweißprobe, Sedimentuntersuchung).....12,84
 b)bakterielle Anreicherung (Uricult) .....6,41
 c)Teststreifen .....3,21
Ha 5Nephrektomie .....224,47
Ha 6Nephrotomie .....224,47
Ha 7Urachusoperation (Harnblase) .....179,58
Ha 8Uretereinpflanzung in Harnblase .....243,71
Ha 9Uringewinnung 
 a)Blasenkatheter 
  Rüde, Kater und sonstige, männlich .....11,54
  Hündin, Katze und sonstige, weiblich .....16,03
  Rind, Schwein, Pferd, männlich .....19,24
  Pferd, weiblich .....19,24
  Rind, weiblich .....9,62
  Schwein, weiblich .....11,54
 b)Blasenpunktion .....12,84
 c)Blase manuell entleeren .....3,21
Ha 10Zystotomie 
 Hund .....179,58
 Katze .....128,27
 Rind .....179,58
 kleine Heimtiere .....64,14
 Pferd .....384,82
 8. Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax 
He 1eingehende Untersuchung einzelner Organe9,62
He 2a)Elektrocardiogramm .....38,48
 b)Elektrocardiogramm, Pferd .....96,20
 c)telemetrische Untersuchung .....64,14
 d)telemetrische Untersuchung, Pferd .....160,34
He 3Elektroschocktherapie (Reanimation) .....32,07
He 4Operation am Herzen 
 a)Operation am Herzen, offen .....481,03
 b)Operationen von Missbildungen am Herzen und an den großen Gefäßen .....320,69
 c)Pericardiozentese .....51,31
He 5Operationen am Oesophagus mit Thoraxöffnung .....320,69
He 6Portocavaler Shunt .....243,71 Z
He 7Traumatischer Pneumothorax 
 a)einfach, mit Heimlich-Ventildrainage .....115,44 Z
 b)mit Eröffnung des Thorax .....320,69 Z
He 8Thorakozentese bzw. Thoraxdrainage .....57,72
He 9Zwerchfellhernie/Zwerchfellriss, Brusthöhle .....256,55
 9. Ohr, Luftsack 
O 1Untersuchung, eingehend .....6,41
O 2Amputation eines Ohres .....32,07
O 3Bullaosteotomie einseitig .....256,55
O 4Luftsackspülung, je Luftsack .....22,46
O 5Eröffnen und Ausräumen eines Luftsackes bei Geflügel, je Luftsack .....16,03
O 6Legen einer Luftsackkanüle beim Ziergeflügel .....9,62
O 7Luftsackoperation Pferd .....160,34
O 8Othämatom 
 einfach .....51,31
 schwierig .....115,44
O 9Otitisbehandlung 
 Erstbehandlung .....9,62
 Weiterbehandlung .....6,41
 Spülbehandlung .....12,84
O 10Otitisoperation, je Seite 
 a)nach Hinz/Zepp .....121,87
 b)mit Ablatio des gesamten vertikalen Gehörganges .....224,47
 c)mit Herausnahme des gesamten Gehörganges .....256,55
 10. Verdauungsapparat, Hernien, Bauchorgane, Schilddrüse 
V 1Verdauungsapparat 
V 1.1Magen - Darm 
V 1.1.1Laparotomie, diagnostisch 
 a)Pferd .....384,82
 b)Hund .....76,97
 c)Katze .....76,97
 d)Rind .....76,97
 e)Kalb, Schaf, Ziege .....51,31
 f)kleine Heimtiere .....44,89
 g)Ziergeflügel .....32,07
V 1.1.2Caecumoperation beim Rind .....160,34
V 1.1.3Caecumresektion 
 Hund, Katze, Rind .....224,47
 Pferd (auch Kolik) .....641,36
V 1.1.4Darmeinlauf, Koprostase behandeln .....16,03 Z
V 1.1.5Darmresektion 
 Hund, Katze, Rind .....224,47
 Pferd (auch Kolik) .....641,36
V 1.1.6Enterotomie 
 Hund .....179,58
 Katze .....128,27
 Rind .....179,58
 kleine Heimtiere .....89,79
 Pferd .....384,82
V 1.1.7Kotproben entnehmen 
 a)Pferd, Einzeltier .....9,62
  jedes weitere Tier .....5,77
 b)Rind, Einzeltier .....6,41
  jedes weitere Tier .....3,21
 c)Schwein, Schaf, Ziege 
  Einzeltier .....5,13
  jedes weitere Tier .....1,92
 d)Geflügel 
  1. Tier .....3,85
  2. bis 15. Tier, je Tier .....0,96
  jedes weitere Tier .....0,58
V 1.1.8Kotuntersuchung, parasitologisch 
 einfacher Ausstrich, inclusive Beurteilung .....6,41
 Beurteilung nach Anreicherung, z. B. Flotationsverfahren .....10,90
V 1.1.9Analbeutelbehandlung 
 a)manuelle Entleerung .....6,41
 b)Spülung .....12,84
V 1.1.10Analbeutelexstirpation 
 einseitig .....115,44
 beidseitig .....192,42
V 1.1.11Rektalschleimhautresektion .....160,34
V 1.1.12Rektumdivertikel .....179,58
V 1.1.13Rektumprolaps einfach .....76,97
 Schwein .....19,24
V 1.1.14Gastrotomie beim Rind .....179,58
V 1.1.15Magenresektion 
 Hund, Katze, Rind .....224,47
 Pferd (auch Kolik-OP) .....641,36
V 1.1.16Labmagenreposition, Wälzen ohne transkutane Fixation .....51,31
 mit transkutaner Fixation .....76,97
V 1.1.17Labmagenoperation beim Rind .....141,10
V 1.1.18Pansen 
 Saftentnahme .....19,24
 Saftübertragung .....44,89
 Spülung .....17,32
 Fistel .....25,65
 Saftuntersuchung .....10,26
V 1.1.19Torsionsoperation 
 a)Pferd .....448,95
 b)Rind .....153,93
 c)Hund 
  Darm .....179,58
  Magen .....320,69
V 1.1.20Trokarieren 
 a)Pferd .....32,07
 b)sonstige Tiere .....19,24
V 1.2Oesophagus 
V 1.2.1Fremdkörperentfernung aus dem Oesophagus (konservativ) 
 a)Pferd .....141,10 Z
 b)Rind .....51,31 Z
 c)Kalb, Schaf, Ziege, Schwein .....25,65 Z
 d)Hund, Katze 
  orale Extraktion .....48,10 Z
 e)Wildtiere, Zootiere .....128,27
 f)Ziergeflügel, kleine Heimtiere .....12,84
V 1.2.2Nasenschlundsonde, Schlundrohr, -sonde anwenden 
 a)Pferd .....25,65
 b)Rind .....16,03
 c)Kalb, Ferkel, Schaf, Ziege .....9,62
 d)Ziergeflügel .....3,21
 e)sonstige .....12,84
V 1.2.3Operationen am Oesophagus 
 ohne Thoraxöffnung (Fremdkörper, Resektion, Dilatation, Divertikel) .....192,42
V 1.3Zähne, Mund- und Rachenhöhle, Schnabel 
V 1.3.1Zahnersatz 
 einfach .....134,68
 mehrere, je Pfeilerzahn .....109,03
V 1.3.2Extraktion 
 a)einfach 
  aa)Pferd .....22,46
  ab)Rind .....12,84
  ac)sonstige .....6,41
 b)schwierig 
  ba)Pferd .....160,34 Z
  bb)sonstige .....25,65 Z
 c)Reihenextraktion mehrerer gelockerter Zähne (auch Milchgebiss) .....32,07
V 1.3.3Füllung 
 a)einfach .....38,48
 b)schwierig .....64,14 Z
V 1.3.4Zahnkorrektur 
 a)Nagetiere 
  einfach .....6,41
  schwierig .....16,03
  Extraktion fehlgestellter Incisivi .....19,24
  Okklusionskorrektur Backenbereich .....41,69
 b)Zähne Raspeln Pferd .....19,24 Z
V 1.3.5Schienung eines luxierten Zahnes .....57,72
V 1.3.6Freilegen eines retinierten Zahnes .....32,07
V 1.3.7Überkronung 
 einfach .....96,20
 schwierig .....160,34
V 1.3.8Wurzelbehandlung 
 einfach .....19,24
 schwierig  – einwurzeliger Zahn .....57,72
 – mehrwurzeliger Zahn .....76,97
V 1.3.9Wurzelresektion 
 einwurzeliger Zahn .....96,20
 mehrwurzeliger Zahn .....102,63
V 1.3.10Zahnsteinentfernung/-prophylaxe 
 a)manuell .....12,84
 b)Ultraschall 
  einfach .....22,46
  schwierig .....44,89 Z
 c)Ultraschall mit Scaling, Fluorierung und Nachpolieren .....76,97
 Mund- und Rachenhöhle 
V 1.3.11Entfernen von Epuliden 
 einfach .....51,31
 schwierig .....96,20 Z
V 1.3.12Gaumensegel kürzen .....115,44
V 1.3.13Gingivektomie (Parodontose) 
 einfach .....51,31
 schwierig .....89,79
V 1.3.14Gingivaplastik .....32,07
 Kieferorthopädie, Stellungsanomalie und Korrekturen 
V 1.3.15Befunderhebung .....32,07
V 1.3.16Korrekturen 
 Einschleiftherapie .....38,48
 Einsatz einer Dehnplatte .....141,10
 Abdrucknahme 
 einfach .....16,03
 schwierig .....22,46
V 1.3.17Frakturversorgung 
 a)einfach (Maulschlinge) .....38,48
 b)Draht/Kunststoffschienung .....109,03
 c)intermaxilläre Fixation .....141,10
 d)Knochendrahtcerclage .....169,96
 e)percutane Osteosynthese .....185,99
 f)Plattenosteosynthese .....224,47
V 1.3.18Kiefergelenksluxation, unblutige Reposition .....51,31
V 1.3.19Kieferresektion 
 einfach .....102,63
 schwierig .....160,34
V 1.3.20Mandibulektomie .....160,34
V 1.3.21Maxillektomie .....160,34
V 1.3.22Condylektomie .....160,34
V 1.3.23Lippenfaltenkorrektur, je Seite .....76,97
V 1.3.24Ranulaoperation 
 einfach .....115,44
 schwierig .....192,42 Z
V 1.3.25Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten-OP 
 a)traumatisch .....64,14 Z
 b)angeboren .....128,27 Z
V 1.3.26Tonsillektomie .....115,44
V 1.3.27Tumor-OP 
 einfach (Kauther) .....38,48 Z
 schwierig .....115,44 Z
V 1.3.28Zahnfisteloperation (oronasale Fistel) .....115,44 Z
 Schnabel 
V 1.3.29Kürzen des Schnabels .....5,13
V 2Hernien 
V 2.1Inguinalhernie 
 a)Pferd .....192,42
 b)Hund, Katze, Wildtiere, Zootiere .....115,44
 c)Ferkel .....19,24
V 2.2Perinealhernie 
 einseitig .....224,47
 beidseitig .....320,69
V 2.3Umbilicalhernie 
 a)Pferd, Rind .....96,20
 b)Schwein .....19,24
 c)Kalb .....48,10
 d)Hund .....64,14
 e)Katze, Welpen .....32,07
V 2.4Zwerchfellhernie (außer Pferd) .....230,90
 Zwerchfellhernie, Pferd .....448,95
V 3Bauchorgane 
V 3.1Gallenblasenoperation .....224,47
V 3.2Leberlappenresektion .....211,66
V 3.3Milzexstirpation .....192,42
V 3.4Partielle Pankreasresektion .....224,47
V 4Schilddrüse 
V 4.1Strumaoperation .....192,42
 11. ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose 
Z 1ZNS 
Z 1.1Elektroencephalogramm .....96,20 Z
Z 2Wirbelsäule 
Z 2.1Discopathie-Operation 
 a)Fenestration Hals .....256,55
 b)Fenestration übrige WS .....288,61
 c)ventrale Spondylektomie .....384,82
 d)Hemilaminektomie/Laminektomie (einschließlich cauda equina) .....384,82
Z 2.2Wirbelfrakturen 
 einfach .....256,55
 schwierig .....320,69
Z 3Nervensystem 
Z 3.1Klinische neurologische Untersuchung .....16,03
 Nachuntersuchung .....9,62
Z 3.2Elektrodiagnostik (Neurologie) 
 Elektromyographie und Nervenleitungsgeschwindigkeit .....44,89
 Repetitive Nervenstimulation, komplett .....115,44
 Brainstem auditory evoked potentials (BAEP) Einzeltier .....76,97
 jedes weitere Tier .....51,31 Z
Z 4Anästhesie, Narkose 
Z 4.1Anästhesie 
 a)Lokalanästhesie .....7,71
 b)Leitungsanästhesie .....9,62
 c)epidurale oder intraartikuläre Anästhesie 
  ca)Pferd, Hund, Katze, Wildtiere, Zootiere .....19,24
  cb)Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Heimtiere .....9,62
 d)Heilanästhesie 
  Neuraltherapie systemisch intravenös .....16,03
  Neuraltherapie lokal (Gelosen, Narben) .....16,03
  Neuraltherapie segmental .....25,65
Z 4.2Inhalationsnarkose, Intubationsnarkose 
 Pferd .....64,14 Z
 Kleintiere .....38,48 Z
 Geflügel, kleine Heimtiere .....12,84 Z
 künstliche Beatmung 
 a)per Hand mittels AMBU-Beutel o. ä. .....25,65
 b)maschinelle Beatmung .....44,89
 Pferd .....96,20 Z
Z 4.3Injektionsnarkose 
 a)Pferd, Wildtiere, Zootiere .....38,48
 b)Rind, Schwein .....19,24
 c)Schaf, Ziege .....12,84
 d)Ferkel, Läufer .....6,41
 e)Hund, Katze .....19,24
 f)Geflügel, kleine Heimtiere .....6,41
 mittels Gewehr zusätzlich .....38,48
 mittels Blasrohr zusätzlich .....19,24
Z 4.4Monitor-Überwachung von Narkosen oder von Vitalfunktionen .....38,48 Z