Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe (Anlage II zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe)

Ausfertigungsdatum: 02.11.1973Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe (Anlage II zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) vom 2. November 1973 (BGBl. 1982 II S. 2 )"Fußnote:
G v. 23.12.1981 II 1982, 2 
Inkraft gem. Bek. v. 19.9.1983 II 632 mWv 2.10.1983