Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

Ausfertigungsdatum: 10.07.2020Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Gesetz über die jüdische Militärseelsorge vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1664)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 17.7.2020 +++)
(+++ Text des Vertrages siehe: JüdMilSeelsVtr +++)

Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

Art 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.