Bekanntmachung des Beschlusses der Bundesregierung über die Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in der Deutschen Bucht
Ausfertigungsdatum: 12.11.1984Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung des Beschlusses der Bundesregierung über die Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in der Deutschen Bucht vom 12. November 1984 (BGBl. I S. 1366)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 16. 3.1985 +++)
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Der Beschluß der Bundesregierung über die "Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in der Deutschen Bucht" wird hiermit bekanntgemacht:
Der Bundesminister des Innern
- Um geeignete Maßnahmen gegen die Gefahr eines Tankerunfalles und einer Ölverseuchung des Meeres und der Küste in der Deutschen Bucht treffen zu können, wird das Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee erweitert. Die Grenzen des erweiterten Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland werden wie folgt festgelegt (Koordinatenangabe im Europa-Datum - ED -):
Der Bundesminister des Innern