Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Ausfertigungsdatum: 18.09.1961Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 18. September 1961 (BGBl. 1963 II S. 1160)"Fußnote:
G v. 27.8.1963 II 1159 
Inkraft gem. Bek. v. 18.9.1964 II 1317 mWv 31.5.1964
Das Warschauer Abkommen ist vom 12.10.1929