Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)

Ausfertigungsdatum: 06.05.1999Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen) vom 6. Mai 1999 (BAnz. 1999 Nr. 95 S. 8193)"Fußnote:
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