Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen)

Ausfertigungsdatum: 15.12.2000Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen) vom 15. Dezember 2000 (BAnz. 2001 Nr. 6 S. 353)"Fußnote:
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