Zweihundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth)

Ausfertigungsdatum: 05.03.2007Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Zweihundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth) vom 5. März 2007 (BAnz. 2007 Nr. 051 S. 2666 (3542))"Fußnote:
Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.