Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Ausfertigungsdatum: 07.03.2008Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) vom 7. März 2008 (BAnz. 2008 Nr. 51 S. 1195)"Fußnote:Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.