Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
Ausfertigungsdatum: 10.05.1929Text auf gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen
Vollzitat:"Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-2, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
§ 1
(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend.
(2)
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.
(2)