Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

Ausfertigungsdatum: 10.05.1929Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-2, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

§ 1

(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend.
(2)

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.
(2)