Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

Ausfertigungsdatum: 03.03.2004Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille vom 3. März 2004 (BGBl. I S. 467)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  31.3.2004 +++)

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Das Präsidium des Goethe-Instituts e. V. hat am 19. November 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom 17. Februar 2003 geändert. Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.
Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.

Schlussformel

Der Bundespräsident