Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille
Ausfertigungsdatum: 11.03.2009Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille vom 11. März 2009 (BGBl. I S. 522)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 20.3.2009 +++)
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Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom 19. November 2003 geändert. Danach erfolgt die Verleihung der Goethe-Medaille jährlich zum 28. August, dem Geburtstag Goethes.
Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.
Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.
Schlussformel
Der Bundespräsident